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Was tun, wenn ein Kunde nicht bezahlt ?

Bezahlt ein Schuldner nicht, musste er früher vom Gläubiger durch Mahnung in Verzug gesetzt werden, während heute 30 Tage nach Rechnungsempfang automatisch Verzug eintritt. Auch wenn ein bestimmter Fälligkeitstag von vornherein festgesetzt war, kann theoretisch auf eine Mahnung verzichtet werden.





Dennoch erhalten Schuldner wohl auch künftig Mahnungen, bevor Maßnahmen eingeleitet werden, schon um den Kunden zu erhalten und an die fällige Forderung zu erinnern. Ist kein Zahlungsziel vereinbart und zahlt der Schuldner nicht unverzüglich, kann er jederzeit durch Mahnung in Verzug gesetzt werden.



Das Mahnschreiben sollte Schuldgrund und Schuldhöhe enthalten. Außerdem ist es zweckmäßig, dem Schuldner anzugeben, wohin und wann er spätestens zahlen soll.



Ein minimaler Inhalt reicht völlig aus und es ist sehr fraglich, ob besonders lustige oder ausgefallene Texte wirklich positiv auf den Empfänger wirken. Zahlungsrückstand ist eine ernste Sache für Gläubiger und Schuldner. Selbst eine wichtige Geschäftsverbindung kann durch eine sachliche Mahnung kaum beeinträchtigt werden.



Zahlt der Schuldner trotz Mahnung nicht, haben zusätzliche Briefe nur wenig Sinn. Untersuchungen zeigen, dass allenfalls noch eine zweite Aufforderung etwas bringt, wenn eindeutig für den Schuldner erkennbar ist, dass weitere Mahnungen nicht folgen, sondern sofort Maßnahmen eingeleitet werden. Keinesfalls sind Mahnungen zu nummerieren. Wer eine „1. Mahnung“ verschickt, muss sich nicht wundern, wenn der Schuldner mit der Zahlung auf weitere Mahnbriefe wartet.



Eine Zweitschrift der Rechnung beizufügen empfiehlt sich, falls der Rechnungsempfang nicht nachgewiesen werden kann. Geht auf eine solche Mahnung wieder kein Geld ein, bringen weitere Mahnbriefe des Gläubigers nichts mehr. Außerdem braucht der Schuldner den Zeitaufwand für eigenes Vorgehen des Gläubigers nicht zu erstatten.



Man kann keinem Gläubiger empfehlen, sich ohne besondere Ausbildung mit der schwierigen Materie des Forderungseinzuges selbst zu befassen. Nach einem ordnungsgemäßen kaufmännischen Mahnverfahren bleiben, außer hoffnungslosen ‘Schlamperern’, nur jene Schuldner übrig, die entweder nicht wie gefordert zahlen können oder es nicht wollen.



In beiden Fällen ist wichtig, möglichst genau die wirtschaftliche Situation eines Schuldners zu kennen, Zahlungsbereitschaft zu schaffen und im Rahmen der Gegebenheiten konkrete Vereinbarungen zu treffen. Dies lässt sich durch Briefe, die man einfach unbeantwortet, häufig sogar ungelesen weglegen kann, nicht bewerkstelligen.



In einem professionell geführten Gespräch hingegen erkennt man die tatsächliche Lage eines Schuldners und vermag eine Vereinbarung zu treffen, die beiden Seiten gerecht wird.



Der entscheidende Faktor für den Erfolg ist also die Qualifikation der Kontaktperson, die mit dem Schuldner kommuniziert. Wenn juristische, psychologische und kaufmännische Kenntnisse ausgewogen und kommunikativ eingesetzt werden, lässt sich auch dann noch Geld einziehen, wenn alle Zwangsmaßnahmen versagten.



Dafür sind erfahrene, hochkarätige Spezialisten erforderlich.



Seit 1985 müssen Unternehmer jedes Jahr einen Tag länger auf ihr Geld warten. 1985 wurden Rechnungen im Bundesdurchschnitt nach 55 Tagen beglichen, 1995 waren es 65 Tage (nach Auswertung von 62000 Bilanzen) mit, bis heute, steigender Tendenz.



„Wir mahnen und mahnen, doch die Schuldner kümmerts einen Dreck“, klagte schon vor Jahren die Frankfurter Rundschau in einem Artikel. Wer hingegen berücksichtigt, dass lediglich 2 % der Kunden die Zahlung einer Rechnung wirklich vergessen, wird sich über die geringen Erfolge von Mahnungen kaum wundern.



Mehr als zwei Mahnungen zu verschicken, kostet Zeit und Geld ohne irgendwelchen Nutzen zu bringen.



Für die wenigen Kunden, die tatsächlich vergessen haben zu zahlen, reicht eine Erinnerung. Wenn auf die zweite Mahnung nicht geleistet wird, gibt es nur noch diese vier Möglichkeiten:



· Sie hoffen darauf, dass der Kunde irgendwann von sich aus zahlt



· Sie schreiben Ihre Forderung in den Wind



· Sie erwerben professionelle Kenntnisse und helfen sich selbst



· Sie beauftragen einen Profi wie den zuständigen FIDUZIA-Partner





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